PDF·Ratgeber
Alle Artikel
Magazin

13. Juni 2026 · 8 Min.

Stundenverrechnungssatz berechnen: Die Formel für Handwerker (mit Beispiel)

„Was kostet bei euch die Stunde?" – diese Frage hörst du als Handwerker ständig. Und viel zu viele Betriebe antworten mit einer Zahl, die sie irgendwann mal gehört haben oder die der Nachbar auch nimmt. Das ist gefährlich. Denn wenn dein Stundenverrechnungssatz zu niedrig ist, arbeitest du jeden Tag fleißig daran, Verlust zu machen.

In diesem Artikel rechnen wir deinen echten Satz von Grund auf durch – mit einem kompletten Zahlenbeispiel. Am Ende weißt du genau, welche Zahl unter deinem Angebot stehen muss, damit am Jahresende etwas übrig bleibt.

Was ist der Stundenverrechnungssatz überhaupt?

Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den du einem Kunden pro geleisteter Arbeitsstunde berechnest. Wichtig: Das ist nicht der Lohn, den dein Geselle bekommt. Der Verrechnungssatz muss alles abdecken, was dein Betrieb kostet – plus einen Gewinn.

Viele verwechseln das. Dein Geselle bekommt vielleicht 22 € Bruttostundenlohn. Wenn du dem Kunden 22 € berechnest, zahlst du beim Auftrag drauf. Warum, zeigt die folgende Rechnung.

Wir gehen in fünf Schritten vor:

  • Schritt 1: Bruttolohn
  • Schritt 2: Lohnnebenkosten draufrechnen
  • Schritt 3: produktive Stunden ermitteln
  • Schritt 4: Gemeinkosten verteilen
  • Schritt 5: Wagnis und Gewinn aufschlagen

Schritt 1: Der Bruttojahreslohn

Wir nehmen als Beispiel einen Gesellen mit 3.500 € Bruttogehalt im Monat. Auf das Jahr gerechnet sind das:

3.500 € × 12 = 42.000 € Bruttojahreslohn

Das ist der Betrag, den dein Mitarbeiter auf dem Papier verdient. Aber für dich als Arbeitgeber fängt die Rechnung hier erst an.

Schritt 2: Lohnnebenkosten – der unsichtbare Aufschlag

Auf den Bruttolohn kommen die Lohnnebenkosten (auch Lohnzusatzkosten genannt). Das sind alle Kosten, die du als Arbeitgeber zusätzlich trägst:

  • Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung): rund 21 %
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Umlagen
  • Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Zusammen landest du in der Praxis bei etwa 30 % Aufschlag auf den Bruttolohn (in manchen Gewerken auch mehr). Für unser Beispiel:

42.000 € × 30 % = 12.600 € Lohnnebenkosten

Damit kostet dich der Geselle in Wahrheit:

42.000 € + 12.600 € = 54.600 € pro Jahr

Merksatz: Ein Mitarbeiter kostet dich rund ein Drittel mehr, als auf seinem Gehaltszettel steht. Wer mit dem reinen Stundenlohn kalkuliert, rechnet sich arm.

Schritt 3: Die produktiven Stunden – der wichtigste Hebel

Jetzt kommt der Schritt, an dem die meisten Betriebe falsch abbiegen. Dein Geselle ist nicht 2.080 Stunden im Jahr für Kunden im Einsatz (40 Std × 52 Wochen). Davon geht eine ganze Menge ab.

So kommst du auf die produktiven Stunden – also die Stunden, die du tatsächlich abrechnen kannst:

PositionTage / Stunden
Kalendertage365
− Wochenenden−104
− Feiertage (ca.)−11
− Urlaub−30
− Krankheit (ca.)−10
= Anwesenheitstage210
× 8 Stunden1.680 Std
− unproduktive Zeit (ca. 20 %)−330 Std
= produktive Stunden / Jahr≈ 1.350 Std

Die unproduktive Zeit ist der Knackpunkt: Fahrten zwischen Baustellen, Material holen, Werkstatt und Lager, Rüstzeiten, Besprechungen, Weiterbildung, Aufräumen. Das alles zahlt dir kein Kunde direkt – muss aber im Stundensatz stecken. Realistisch bleiben pro Mitarbeiter 1.250 bis 1.600 produktive Stunden im Jahr übrig. Wir rechnen mit 1.350.

Schritt 4: Gemeinkosten verteilen

Bisher haben wir nur den Mitarbeiter betrachtet. Aber dein Betrieb hat noch viele andere Kosten, die Gemeinkosten:

  • Werkstatt- oder Lagermiete
  • Fahrzeuge (Leasing, Sprit, Versicherung, Reparatur)
  • Werkzeug und Maschinen
  • Büro, Telefon, Software, Steuerberater
  • Versicherungen, Werbung, Weiterbildung
  • dein eigener Unternehmerlohn (anteilig)

Nehmen wir an, der auf diesen Mitarbeiter entfallende Anteil der Gemeinkosten beträgt 27.000 € im Jahr. Verteilt auf die produktiven Stunden:

27.000 € ÷ 1.350 Std = 20,00 € je Stunde

Schritt 5: Wagnis und Gewinn

Bis hierhin hast du nur deine Kosten gedeckt – verdient ist noch nichts. Du brauchst einen Aufschlag für Wagnis und Gewinn. Das Wagnis ist dein Risiko-Puffer (Forderungsausfälle, Gewährleistung, schlecht laufende Aufträge), der Gewinn ist das, was deinen Betrieb wachsen lässt.

Üblich sind 10 bis 15 %. Wir rechnen mit 12 %.

Die komplette Rechnung in einer Tabelle

PositionBetrag
Bruttojahreslohn Geselle42.000 €
+ Lohnnebenkosten (ca. 30 %)12.600 €
= Gesamtpersonalkosten / Jahr54.600 €
÷ produktive Stunden / Jahr1.350 Std
= Personalkosten je Stunde40,44 €
+ Gemeinkostenanteil je Stunde20,00 €
= Selbstkosten je Stunde60,44 €
+ Wagnis & Gewinn (12 %)7,25 €
= Stundenverrechnungssatz (netto)67,69 €
zzgl. 19 % USt80,55 €

Das Ergebnis: Dein Geselle „kostet" 22 € die Stunde – verkaufen musst du seine Stunde aber für rund 68 € netto, damit dein Betrieb gesund bleibt. Das liegt mitten im üblichen Bereich, der 2026 je nach Gewerk und Region bei etwa 55 bis 100 € netto liegt.

Drei Fehler, die deinen Satz kaputt rechnen

  • Mit Anwesenheitsstunden statt produktiven Stunden rechnen. Wer durch 1.680 statt 1.350 Stunden teilt, kalkuliert seinen Satz rund 20 % zu niedrig.
  • Gemeinkosten vergessen. Fahrzeug, Werkstatt und Büro tauchen auf keiner Rechnung an den Kunden auf – müssen aber bezahlt werden.
  • Den Satz nie aktualisieren. Löhne, Sprit und Versicherungen steigen jedes Jahr. Rechne deinen Satz mindestens einmal pro Jahr neu und prüfe nach jedem größeren Projekt per Nachkalkulation, ob deine Annahmen gepasst haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Stundenverrechnungssatz deckt Personalkosten + Gemeinkosten + Gewinn, nicht nur den Lohn.
  • Rechne immer mit produktiven Stunden (ca. 1.250–1.600 im Jahr), nicht mit der reinen Anwesenheit.
  • Lohnnebenkosten schlagen mit rund 30 % auf den Bruttolohn.
  • Im Beispiel: aus 22 € Stundenlohn werden rund 68 € netto Verrechnungssatz.
  • Aktualisiere deinen Satz jährlich und prüfe ihn per Nachkalkulation.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die genauen Werte hängen von deinem Betrieb, Gewerk und Standort ab – im Zweifel mit dem Steuerberater abstimmen.